Laut Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBV) §6 hat der/die BetreiberIn
1. bei aktiven nicht implantierbaren Medizinprodukten und
2. auf Verlangen des Herstellers auch bei nicht aktiven nicht implantierbaren Medizinprodukten
eine wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
Das Ziel der STK ist das rechtzeitige Erkennen von Gefahren für Patienten und Dritte, sowie Ausfallzeiten Ihres Ultraschall-Systems durch frühzeitiges Erkennen von Problemen zu reduzieren und zu optimieren.
1. Sichtprüfung:
2. Elektrische Messungen:
3. Funktionsprüfung:
4. Dokumentation:
Gramme Allee 1, 4690 Schwanenstadt
Mo | 09 - 17h | |
Di | 09 - 17h | |
Mi | 09 - 17h | |
Do | 09 - 17h | |
Fr | 09 - 14h | |
Sa | Geschlossen | |
So | Geschlossen |
und nach Vereinbarung |